IProduktion
Fokus JA
Themen aus dem Jugendamt, besprochen mit den Menschen, die sie verantworten.
Theorie-Praxis-Transfer · Beratung · Lehre
Ich berate öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe — Jugendämter und Landesjugendämter — zu Recht auf der Handlungsebene nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), zu Beteiligung von Sorgeberechtigten und Pflegepersonen und zu Steuerung mit Kennzahlen. Ich baue keine Lösung neben Ihrer Organisation, sondern aus dem, was in ihr schon vorhanden ist.
Digitalisierung in der Verwaltung sieht anders aus als in der Wirtschaft. Die Hürden sind real. Sie sind aber beschreibbar — und damit bearbeitbar.
01 Ausgangslage
Sie ist eine Sorge um Zeit. Wer mit Familien arbeitet, rechnet jede Stunde gegen den Fall. Ein neues Verfahren wirkt zuerst wie Entzug: Aufwand hier, Nutzen irgendwo bei der Leitung.
Diese Rechnung muss man ernst nehmen, statt sie zu widerlegen. Erst wenn die Sorge benannt ist, lässt sich prüfen, ob sie zutrifft — und der Change-Prozess wird planbar statt zäh.
Stimmt für jedes Verfahren, das zusätzlich zur Dokumentation läuft. Deshalb ist die erste Frage nie „Was können wir digitalisieren?“, sondern „Welche Doppelerfassung können wir streichen?“
Wir messen den Aufwand vor und nach der Erprobung. Wenn eine Maßnahme keine Zeit zurückgibt, kommt sie nicht in den Regelbetrieb.
Meistens richtig — weil die Kennzahl aus der Statistikpflicht stammt und nicht aus einer Steuerungsfrage. Fallzahlen pro Bezirk beantworten keine einzige Leitungsentscheidung.
Wir gehen den Weg umgekehrt: Steuerungsfrage zuerst, dann die Kennzahl, dann der Erhebungsweg. Was keine Frage beantwortet, wird nicht erhoben.
Eine berechtigte Befürchtung, und der häufigste Grund für stille Verweigerung. Kennzahlen können zur Personenbewertung missbraucht werden, wenn niemand festlegt, wofür sie da sind.
Deshalb gehört zu jeder Kennzahl eine schriftliche Zweckbindung: welche Entscheidung sie stützt, welche Aggregationsebene gilt, wer sie sieht. Personalrat und Fachkräfte sind dabei von Anfang an im Raum.
Dann ist ein viertes System die falsche Antwort. Nicht genutzte Software ist fast immer ein Zeichen dafür, dass der Arbeitsablauf nie beschrieben wurde, der damit abgebildet werden sollte.
Ich beginne beim Ablauf, nicht beim Produkt: Wer erzeugt welche Information, wann, für wen. Danach zeigt sich, was das vorhandene Fachverfahren bereits kann.
Manchmal trifft das zu, häufiger verdeckt der Satz eine ungeklärte Zuständigkeit. Sozialdatenschutz nach dem Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) ist streng, aber er verbietet weniger, als ihm zugeschrieben wird.
Wir trennen die Ebenen: rechtliche Grenze, fachliche Grenze, organisatorische Gewohnheit. Nur die erste ist unverhandelbar.
02 Vorgehen
Vier Schritte, in dieser Reihenfolge. Kein Schritt wird übersprungen, weil die Zeit knapp ist — Abkürzungen kosten in der Verankerung mehr, als sie in der Analyse sparen.
Gespräche auf allen Ebenen: Leitung, Sachgebiet, Fachkräfte. Welche Frage steht hinter dem Auftrag? Was wurde schon versucht, und woran ist es gescheitert?
Welche Daten, Rollen und Ressourcen sind vorhanden? Wo liegt Widerstand, und ist er sachlich begründet? Kein Neubau, wo ein Umbau reicht.
Kleiner Schnitt, echte Fälle, feste Laufzeit. Kennzahl definieren, Erhebungsweg testen, Aufwand messen. Ergebnis offen — auch Abbruch ist ein Ergebnis.
Dienstanweisung, Rollen, Turnus, Zweckbindung. Dokumentiert so, dass es ohne mich weiterläuft. Übergabe an die Verantwortlichen im Haus.
03 Arbeitsfelder
Zwischen dem Wortlaut des Sozialgesetzbuchs Achtes Buch (SGB VIII) und der Entscheidung einer Fachkraft im Hausbesuch liegen Auslegungsräume, Dienstanweisungen und Gewohnheiten. Genau dort arbeite ich.
Meine Fragestellungen kommen aus der Praxis der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, nicht aus dem Lehrbuch — und gehen von dort zurück in Fortbildung und Lehre.
Sorgeberechtigte, Pflegepersonen und andere Caretaker sollen mitentscheiden — daran zweifelt niemand. Ob sie es können, entscheidet sich an Terminlogik, Sprache, Aktenzugang und daran, wann sie im Prozess zum ersten Mal gefragt werden.
Ich prüfe Beteiligung dort, wo sie stattfindet oder ausfällt: im konkreten Verfahrensschritt.
Das ist die Frage, mit der Controlling in der Kinder- und Jugendhilfe anfängt — und sie wird selten gestellt. Stattdessen wird ausgewertet, was das Fachverfahren zufällig hergibt.
Ich definiere Kennzahlen aus Steuerungsfragen und baue den Erhebungsweg dazu: Wer erfasst was, an welcher Stelle des Ablaufs, mit welchem Aufwand, mit welcher Zweckbindung.
04 Zur Person
Ich bin 41 Jahre alt, Sozialpädagoge und seit 2012 in einem Großstadtjugendamt tätig, seit sechs Jahren als Koordinator im Allgemeinen Sozialen Dienst. Ich berate nicht über Behörden, sondern aus einer heraus.
Was ich gut kann: Prozesse in Organisationen lesen. Wer entscheidet wirklich, wo endet die Zuständigkeit, welche Regel schützt wen. Und daraus einen Weg bauen, der zu diesem Haus passt statt zu einem Referenzmodell.
Seit 2014 bin ich Lehrbeauftragter. Die Lehre hält mich an der Forschung, die Praxis hält die Lehre ehrlich. Der Transfer zwischen beidem ist keine Nebentätigkeit, sondern mein Arbeitsgegenstand.
05 Podcast-Produktionen
Podcasts sind für mich ein Transferformat, kein Marketingkanal. Wer im Dienst zwischen zwei Hausbesuchen sitzt, liest keine Fachzeitschrift — hört aber zu. Ich konzipiere, führe die Gespräche und produziere.
IProduktion
Themen aus dem Jugendamt, besprochen mit den Menschen, die sie verantworten.
IIProduktion
Fachwissen für den Allgemeinen Sozialen Dienst, in Folgen von unter 30 Minuten.
IIIProduktion
Partizipative Forschung zu queeren Lebenslagen, im Gespräch mit Beteiligten.
06 Kontakt
Ein Absatz reicht. Ich melde mich innerhalb von zwei Werktagen und sage auch, wenn ich nicht der Richtige bin.
Bitte übermitteln Sie über dieses Formular keine Sozialdaten und keine Angaben zu konkreten Fällen. Für fallbezogene Kommunikation nutzen Sie bitte die dienstlichen Wege.